Hier die Dinge, die nicht eingelagert werden dürfen:
Nahrungsmittel oder verderbliche Ware, außer wenn sie sicher verpackt ist, so daß sie gegen Befall von Schädlingen geschützt ist und keine Schädlinge anziehen; Lebewesen, egal welcher Art; brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc; unter Druck stehende Gase; verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen;